Ausbildung zur Pflegefachperson
(w/m/d)

Wir bieten einen Ausbildungsplatz in der dreijährigen Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau (w/m/d) an.

Du möchtest Deine Ausbildung in der Pflege im Bereich der ambulanten Palliativversorgung machen?

Du willst ohne Hetze und Zeitdruck mit engagierten Praxisanleiter*innen Erfahrungen sammeln?

Wir sind ein ambulanter Palliativpflegedienst und arbeiten sowohl im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) als auch in der Behandlungspflege und der Grundpflege für Patienten aller Altersgruppen mit palliativen Erkrankungen im Hamburger Stadtgebiet.

Bei uns erlernst Du:

Wir bieten Dir:

In der theoretische Ausbildung kooperieren wir mit Berufliche Schule Burgstraße – BS 12. (Berufliche Schule Burgstraße in Hamburg)

Bewerbungsvoraussetzungen:

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung – gern auch online unter buchhaltung@palliativpflegeteam.de

Einsendeschluss ist der 10. Juni 2025!

Wissenswertes zur AusbildungWas sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Viele Wege führen in die Pflege. Um die Ausbildung zu starten, benötigen Sie…

1. einen anerkannten Schulabschluss. Entweder…

1.1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter

Abschluss oder

1.2 der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter

Abschluss, zusammen mit dem Nachweis

a. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

b. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,

c. einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder

d. einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer, oder

1.3 der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

2. eine gesundheitliche Eignung.

3. eine Masernimpfung.

4. ein erweitertes polizeiliches eintragsfreies Führungszeugnis.

Außerdem empfehlen wir das Sprachniveau Deutsch B2.

Ausbildung Generalistik Pflegefachmann/Pflegefachfrau (Pflegefachperson) beginnt am 01.08.2025