Einvernehmliche Stellungnahme aller Mitarbeitenden des GPPT zur Thematik „Assistierter Suizid“

Bezugnehmend auf die aktuell lebhaft geführten Diskussionen sowohl innerhalb als auch außerhalb des GPPT und der PalliativPartner Ha mburg über den Umgang mit der sich bereits abzeichnenden steigenden Anzahl von Patient:innen, welche mit dem Wunsch nach einem assistierten Suizid an die Behandelnden in der Palliativversorgung herantreten, haben wir als Goldbach PalliativPflegeTeam beschlossen, uns zur Thematik des assistierten Suizids verbindlich zu positionieren: Wir akzeptieren und berücksichtigen die geltende Rechtsprechung zur Thematik; konkret erklärte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 die bis dato geltende Regelung, dass die sog. „geschäftsmäßige Förderung von Selbsttötung“ unter Strafandrohung verboten ist, für verfassungswidrig, da diese nicht mit dem von der Verfassung garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrecht, inkl. dem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben, zu vereinbaren sei, und hob das einschlägige Strafgesetz damit auf (siehe Pressemitteilung des BVG vom 26.02.20). Einhergehend mit dieser Entscheidung rief das BVG den Gesetzgeber dazu auf, eine neue Regulierung für die Sterbehilfe bzw. den assistierten Suizid auf den Weg zu bringen. Zwei Gesetzesinitiativen konnten im Juli dieses Jahres im Bundestag keine Mehrheit erreichen. Somit ist eine gesetzliche Neuregulierung der Sterbehilfe in Deutschland damit vorerst gescheitert. Ergo befinden sich die Akteur:innen des Gesundheitswesen seit Februar 2020 hinsichtlich des assistierten Suizids in einer gesetzlich nicht geklärten Situation, mit einem gleichzeitig großen Spielraum für ein selbstverantwortliches Handeln in dieser Frage.

Die Verantwortlichen des Goldbach PalliativPflegeTeams interpretieren die BVG

Entscheidung als ein Gebot, die Wahrung der Patient:innen

Autonomie bis zum Ende ihres Lebens, so weit wie es uns möglich ist, zu gewährleisten. Dies bedeutet für uns, dass wir die uns anvertrauten Patient:innen unabhängig von ihren persönlich für sich getroffenen Entscheidungen weiter bis zum Schluss auf ihrem Weg begleiten, egal welche Entscheidungen Sie für ihr Lebensende treffen! Ohne eine Bewertung geäußerter Patient:innenwünsche vornehmen zu wollen, wird sich das GPPT aber gleichzeitig keinesfalls zu einer Anlaufstelle für die Durchführung assistierter Suizide entwickeln; dies bezieht sich selbstredend auch auf Formen von Mitwirkung in Kooperation mit unseren Partnern. Unser hauptsächliches Aufgabengebiet ist und bleibt es, Betroffene über die Möglichkeiten der Palliativversorgung aufzuklären und ggf. Alternativen (Palliativversorgung, Suizidprävention) zum assistierten Suizid darzulegen, ohne dabei aber „belehrend“ zu wirken. Eine Begleitung von bereits bekannten und versorgten Patient:innen, die sich für einen assistierten Suizid entscheiden, im Augenblick der Durchführung, bleibt jedem Mitarbeitenden nach eigener moralischer und ethischer Entscheidung selbst überlassen und wird keinesfalls seitens einer Leitungskraft beeinflusst. Dennoch werden die Verantwortlichen des Goldbach Teams sicherstellen, dass sowohl in der direkten Palliativversorgung als auch insbesondere in den angebotenen Beratungsleistungen eine völlig wertneutrale Information bezüglich aller in Frage kommender Optionen für unsere Patient:innen stattfindet; eine Beratung zu Möglichkeiten des assistierten Suizids ist hierbei ausdrücklich mit inbegriffen. Fragen und Wünsche hinsichtlich dieser Thematik werden durch die Kolleg:innen des GPPT in keinem Fall verurteilt! Die notwendige Voraussetzung hierfür bleibt allerdings das Vorliegen einer palliativen Diagnose.“