Ambulante Versorgungsberatung bei schweren Erkrankungen / Pflegeberatung
Pflegeberatung bei Pflegegrad 1-5 (nach §37 SGB XI)
Pflegeberatung (nach §7a und §45a SGB XI)
Wir ermitteln mit Ihnen und Ihren Zugehörigen in der Häuslichkeit den Beratungs-, Informations- und Schulungsbedarf und können so an bis zu fünf Einzelterminen Ihre individuelle Pflegesituation erfassen und Ihnen Möglichkeiten zur passenden Versorgung aufzeigen.
Individuelle Palliativberatung
Versicherte haben Anspruch auf auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen zu den Leistungen und Möglichkeiten im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung.
Wir bieten ihnen in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen
- Informationen und Beratung zu verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten (ambulant und stationär), Möglichkeiten der weiteren Unterstützung und Netzwerkstrukturen
- Beratung und Schulung zu konkreten palliativpflegerischen Situationen und Problemen
- Unterweisung in einfache Pflegetätigkeiten und den Gebrauch von pflegerischen Hilfsmitteln
- Informationen zu rechtlichen Fragestellungen (Patientenverfügung, Pflegegrade, Zuzahlungsbefreiung etc.)
- Information und Beratung bei psychosozialen Problemen und drohender Überlastung
- Beratung zum Umgang mit Sterben und Tod
Die Beratung wird mit der Pflegeberatung des §7a SGB XI abgestimmt und kann natürlich im Beisein einer Vertrauensperson stattfinden (nach SGB V §39b).
Palliativpflegesprechstunde
Hier können sie, auch mit ihren Zugehörigen, an einem vereinbarten Termin Probleme und Fragestellungen in den oben genannten Bereichen erörtern und entsprechende Informationen oder weiterführende Hilfe erhalten.
Wir ermitteln hier auch mit ihnen, ob weitere Schulungen oder Beratungen nötig sind.
Bitte vereinbaren sie telefonisch mit unserem Büro einen Termin unter 040 / 285 33 73 00